0699/10903242 oder 0681/81773670

Organisatorisches

In der ersten Einheit finden ein ausführliches Erstgespräch und eine umfassende Untersuchung statt. Die mitgebrachten ärztlichen Befunde werden einbezogen. Im Anschluss erfolgt eine darauf aufbauende Behandlung und Planung der weiteren Therapie.

Kommen Sie zu Ihrem ersten Termin gerne einige Minuten früher um sich im Warteraum in Ruhe unsere AGBs für den Behandlungsvertrag durchlesen zu können. Sie werden termingerecht aufgerufen.

Mitzubringen

Terminvergabe

Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben. Während wir behandeln, können wir nicht telefonieren. Sie können uns aber jederzeit eine Nachricht auf der jeweiligen Mobilbox hinterlassen und wir rufen verlässlich innerhalb von zwei Werktagen zurück. Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung ist uns eine berufliche Kommunikation per WhatsApp leider nicht möglich! In dringenden Fällen können Sie uns eine kurze Information per SMS schicken.

Terminabsage

Bei Verhinderung muss ein vereinbarter Termin mindestens 24 Stunden vor dem Termin per Anruf oder SMS abgesagt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Einheit andernfalls gesondert in Rechnung gestellt werden muss. Diese Ausfallsentschädigung in Höhe von 50 € kann nicht mit der Krankenkasse verrechnet werden!

Ärztliche Verordnung

Die ärztliche Verordnung ist im Krankheitsfall erforderlich. Sie beinhaltet die ärztliche Diagnose und die erforderliche Behandlungsmethode.

Ohne Verordnung dürfen wir ausschließlich präventiv arbeiten.

Kostenrückerstattung

Für SVS Versicherte: Um für die Physiotherapie bzw. Heilmassage eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse zu erhalten, muss die ärztliche Verordnung vorab von der SVS bewilligt werden.

Bei allen anderen Krankenkassen besteht derzeit keine Bewilligungspflicht. (Stand 09/25).

Im Anschluss an die Therapie erhalten Sie eine Rechnung über das Gesamthonorar. Diese können Sie gemeinsam mit der (bewilligten) Verordnung bei ihrer Krankenkasse einreichen, um einen Teil der Kosten für Physiotherapie und Heilmassage erstattet zu bekommen.

Für osteopathische Behandlungen übernehmen derzeit nur manche Privatversicherungen einen Teil der Kosten.

Honorar

Die Kosten je Einheit betragen